Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Märkisch Linden

Die Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde nimmt das Amt Temnitz wahr
Bundesland
Landkreis
Ostprignitz-Ruppin
Einwohner
1263 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
16818
Vorwahl
033920
Adresse der Amtsverwaltung
Bergstr. 2, 16818 Walsleben
Bergstr. 2, 16818 Walsleben 16818 Brandenburg DE
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Märkisch Linden
Hauptstraße 1
15326 Märkisch Linden

2. Ordnungsamt Märkisch Linden
Hauptstraße 1
15326 Märkisch Linden

3. Finanzamt Eberswalde
Breite Straße 22
16225 Eberswalde
Gemeinde Märkisch Linden – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 11:30
  • Dienstag: 13:30 - 16:30
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 11:30
  • Freitag: 09:00 - 11:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.